Entscheidungen zu § 5 StGB

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS UVS Oberösterreich 2004/05/24 VwSen-109724/9/Br/Ri

Rechtssatz: Für die Qualifikation einer ?vorsätzlichen Veranlassung einer Alkofahrt? genügt es jedenfalls nicht, wenn sich erst im Zuge eines Alkotests die Alkoholisierung des Lenkers ergibt. Dazu bedarf es eines qualifizierten Wissens um eine Alkoholisierung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 24.05.2004

RS UVS Kärnten 1997/05/12 KUVS-365/4/97

Rechtssatz: Hält der Beschuldigte seinen geöffneten Reisepaß auf Höhe des offenen Seitenfensters seines PKW's und vermeinte, vom Gendarmeriebeamten an der Grenzkontrollstelle durchgewunken worden zu sein, weshalb er seine Fahrt in Richtung Loibltunnel und Slowenien fortsetzte und vermeint er einer gesonderten Grenzkontrolle nicht unterzogen zu werden, so war für ihn keine Veranlassung, sich einer Grenzkontrolle zu entziehen und handelt er nicht vorsätzlich. Auch handelte der Beschuldigte n... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 12.05.1997

RS UVS Kärnten 1996/02/27 KUVS-K2-1292/10/95

Rechtssatz: Unter Beihilfe im Sinne des VStG ist die vorsätzliche Unterstützung des tatbestandsmäßigen rechtswidrigen Verhaltens eines anderen zu verstehen, ohne daß dabei Ausführungshandlungen gesetzt werden; die Tätigkeit des Gehilfen steht somit in einem ursächlichen Beitrag zur Ausübung eines anderen, der auf jede andere Weise als durch unmittelbare Täterschaft erbracht werden kann. Danach kann aber Beihilfe im Sinne des Tatbestandes des VStG erst dann gegeben sein, wenn der unmittelba... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.02.1996

RS UVS Oberösterreich 1995/05/18 VwSen-230418/13/Br

Rechtssatz: Unzutreffend ist der Einwand der Unzuständigkeit durch die Abtretung der Bezirkshauptmannschaft B gemäß § 29a VStG an die BPD L; am 27.1.1995 wurde die Zuständigkeit der Erstbehörde begründet. Das Berufungsvorbringen erweist sich diesbezüglich als aktenwidrig. Gemäß § 80 Abs.1 FrG ist Schlepperei die Förderung der rechtswidrigen Ein- oder Ausreise eines Fremden, gleichgültig, ob sie vor oder nach dem Grenzübertritt oder während des Aufenthaltes des Fremden im Bundesgebiet gewäh... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 18.05.1995

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