Norm: StGB §46 Abs1JGG §17JGG §19 Abs2
Rechtssatz: Werden die wegen einer Erwachsenenstraftat verhängte zweimonatige Freiheitsstrafe und die wegen der Straftat eines jungen Erwachsenen verhängte sechswöchige Freiheitsstrafe hintereinander verbüßt, kann eine bedingte Entlassung frühestens nach zwei Monaten erfolgen. Entscheidungstexte 9 Bs 356/17x Entscheidungstext OLG Graz 23.10.2017 ... mehr lesen...
Norm: StGB §46 Abs1StPO §292
Rechtssatz: Die unterlassene Bestimmung der Probezeit holt der OGH - mit deklaratorischer Bedeutung - nach, um den Beginn der Tilgungsfrist ermitteln zu können und einen fristwidrigen Widerruf zu verhindern. Entscheidungstexte 11 Os 100/76 Entscheidungstext OGH 06.08.1976 11 Os 100/76 European Case Law Id... mehr lesen...