Gründe: Der am 28.September 1938 geborene (derzeit suspendierte) Beamte der niederösterreichischen Landesregierung, Wilhelm W***, wurde des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges unter Ausnützung einer Amtsstellung nach den §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster Fall, 313 StGB und des Verbrechens der Geschenkannahme durch Beamte nach dem § 304 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, Der am 28.September 1938 geborene (derzeit suspendierte) Beamte ... mehr lesen...