Entscheidungen zu § 301 Abs. 1 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2008/4/1 11Os21/08k (11Os22/08g)

Norm: StGB §301 Abs1
Rechtssatz: Die Verlesung eines Protokolls über eine teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführte Hauptverhandlung, dessen öffentliche Bekanntmachung insoweit gemäß § 230a Satz 1 StPO untersagt ist, in einer öffentlichen Hauptverhandlung bewirkt nicht die Zugänglichkeit für eine breite Öffentlichkeit und schließt demnach die spätere Verwirklichung des Vergehens nach § 301 Abs 1 StGB durch Veröffentlichung eines Fa... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.04.2008

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