Norm: StGB §298 Abs2 StGB § 298 heute StGB § 298 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Ein unmittelbar nach der (wissentlich falschen) Anzeigeerstattung gegenüber den am angeblichen Tatort erhebenden Gendarmeriebeamten erklärtes Ersuchen, von weiteren Nachforschungen bis zur Erstattung ein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.Dezember 1960 - zur Tatzeit sohin jugendliche - kaufmännische Lehrling Erna A des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach dem § 298 Abs. 1 StGB. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.Dezember 1960 - zur Tatzeit sohin jugendliche - kaufmännische Lehrling Erna A des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach dem Paragraph 298, Absatz eins, StGB. (Punkt 1 des Urteilssat... mehr lesen...