Norm: StGB §291 StGB § 291 heute StGB § 291 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz: Wann eine Vernehmung beendet (abgeschlossen) ist, bestimmt sich nach den jeweiligen Verfahrensgesetzen; in der Regel wird dies der Abschluss der Protokollierung sein, es sei denn, dass nach dem für den Täter er... mehr lesen...