Entscheidungen zu § 291 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1992/10/21 13Os111/92, 17Os16/16f

Norm: StGB §291
Rechtssatz: Wann eine Vernehmung beendet (abgeschlossen) ist, bestimmt sich nach den jeweiligen Verfahrensgesetzen; in der Regel wird dies der Abschluss der Protokollierung sein, es sei denn, dass nach dem für den Täter erkennbaren Willen des Gerichtes die Aussage später fortgesetzt werden soll, sohin faktisch noch nicht beendet ist. Entscheidungstexte 13 Os 111/92 Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.1992

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