Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang Z***** des Vergehens des versuchten Landzwangs nach §§ 15, 275 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 19. Dezember 2001 in Wien dadurch, dass er um 9.05 Uhr beim Polizeinotruf 133 anrief und ankündigte, im "Zentrum Simmering" werde in einer Stunde eine Bombe losgehen, einen großen Personenkreis durch eine Drohung mit einem Angriff auf Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit in Furcht und Unruhe zu versetzen versucht. Mit... mehr lesen...