Norm: StGB §27StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Daß das Schöffengericht auch noch auf die - mit einer Verurteilung zu mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe ex lege verbundene - Sanktion des Amtsverlustes hinwies, vermag weder den Nichtigkeitsgrund nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO zu bewirken, noch die Vermutung zu rechtfertigen "der Rechtsfolge des Amtsverlustes sei das Gewicht einer Nebenstrafe beigemessen" bzw "die Rechtsfolge (sei) zur Rechtsursache" f... mehr lesen...
Norm: StGB §27
Rechtssatz: Bedienstete der Österreichischen Bundesbahnen stehen nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und sind demgemäß nicht Beamte im Sinne des § 27 StGB. Entscheidungstexte 16 Os 12/91 Entscheidungstext OGH 05.04.1991 16 Os 12/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:R... mehr lesen...
Norm: StGB §27
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob eine Verdächtigung falsch - dh objektiv unrichtig - ist, hängt nicht davon ab, ob und welche Schwierigkeiten mit dem Nachweis ihrer Tatsachenwidrigkeit verbunden sind. Entscheidungstexte 12 Os 33/86 Entscheidungstext OGH 15.05.1986 12 Os 33/86 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16. Juli 1951 geborene beschäftigungslose Johann A und der am 6. Jänner 1955 geborene Spengler Ronald B des Vergehens des Hausfriedensbruches nach dem § 109 Abs 1, Abs 3 Z 3 StGBund der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB, A auch des Vergehens des versuchten Diebstahls nach den §§ 15, 127 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Dieses Urteil bekämpft allein der Angeklagte Ronald B mit einer auf den Nichtigkeitsgrund der Z 9 lit. a des § 281 Ab... mehr lesen...
Norm: StGB §23StGB §27StGB §28 BaStGB §33StGB §34StGB §91StGB §115StGB §127 D1StGB §143 DStGB §278
Rechtssatz: Welcher Sinn dem Ausdruck "mehrere" beizumessen ist, muss in jedem einzelnen Fall aus dem Sinnzusammenhang der betreffenden gesetzlichen Bestimmung erschlossen werden. Entscheidungstexte 10 Os 40/76 Entscheidungstext OGH 27.04.1976 10 Os 40/76 Veröff: EvBl 1976/267 S... mehr lesen...