Entscheidungen zu § 25 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1977/11/22 13Os121/77

Norm: StGB §23StGB §25StGB §31StPO §280
Rechtssatz: Keine Beschwer für den Angeklagten, wenn in beiden zueinander im Verhältnis des § 31 StGB stehenden Urteilen, von denen jedes für sich den Voraussetzungen des § 23 StGB genügt, ein Ausspruch nach dieser Gesetzesstelle erfolgt, denn eine Verlängerung der Anhaltungshöchstdauer tritt dadurch nicht ein. Entscheidungstexte 13 Os 121/77 Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1977

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