Entscheidungen zu § 242 Abs. 1 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2020/1/14 14Os98/19x

Norm: StGB §242 Abs1StGB §250StGB §251
Rechtssatz: Tatbildlich ist (von einer Gebietsabtrennung abgesehen) eine gewaltsame - zumindest faktische - Änderung grundlegender Bestimmungen der Verfassung des Bundes oder eines Bundeslandes. Die bloße (wenn auch gewaltsame) Hinderung der Bundesregierung oder von Landesregierungen oder einzelner ihrer Mitglieder, ihre Befugnisse auszuüben, ist - wenn sie ohne Intention einer Verfassungsänderung erfolgt ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.01.2020

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