Entscheidungen zu § 241a Abs. 1 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2005/12/13 11Os102/05t (11Os103/05i)

Norm: StGB §28 CbStGB §146 FStGB §147 Abs1 Z1StGB §241a Abs1StGB §241b
Rechtssatz: Mit der tatsächlichen Verwendung des gefälschten unbaren Zahlungsmittels im allgemeinen Zahlungsverkehr setzt der Täter die zur Erfüllung des Tatbestands des § 241b StGB geforderte überschießende Innentendenz um, womit diese strafbare Handlung hinter jene des durch die Benützung dieses Zahlungsmittels qualifizierten Betrugs (§ 147 Abs 1 Z 1 StGB) als stillschweig... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.12.2005

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