Entscheidungen zu § 236 Abs. 1 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1988/4/7 12Os8/88

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält, wurde Dieter H*** des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Weitergabe nachgemachter, besonders geschützter Wertpapiere des Auslands nach §§ 237, 241 (233 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2) und 15 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er nachgemachte, auf Inhaber lautende holländische Staatsobligationen mit 9 1/4 % Verzinsung im Nennwert von jeweils 50.000 hfl, somit auf Inhaber ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.04.1988

RS OGH 1988/4/7 12Os8/88, 12Os96/20i

Norm: StGB §236 Abs1
Rechtssatz: Die privilegierende Strafnorm des § 236 Abs 1 StGB begünstigt nicht jeden, der ein für echt und unverfälscht gehaltenes Falsifikat gutgläubig und ohne sich dadurch strafbar zu machen in seinen Gewahrsam gebracht hat, sondern nur denjenigen, der es "empfangen" hat, worunter ein rechtsgeschäftlicher Erwerb zu verstehen ist. Das Gesetz billigt allein bei einer derartigen, durch gutgläubige Aufnahme eines Falsifikat... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.04.1988

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