Entscheidungen zu § 232 Abs. 1 StGB

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2001/4/24 99/11/0218

Nach der Aktenlage wurde die Beschwerdeführerin mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 3. Dezember 1997 für schuldig befunden, im Zeitraum von Februar bis Anfang August 1997 im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit einem Mittäter fortgesetzt in wiederholten Angriffen Geld, nämlich insgesamt rund 1.500 Stück 1000 Schilling Banknoten mit dem Vorsatz nachgemacht zu haben, dass es als echt und unverfälscht in Verkehr gebracht werde, und jeweils Ende Juli 1997 falsche... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.04.2001

RS Vwgh 2001/4/24 99/11/0218

Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs2;FSG 1997 §7 Abs4;FSG 1997 §7 Abs5;StGB §232 Abs1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem grundlegenden E vom 30. Jänner 1984, Zl. 82/11/0372, ausgeführt hat, ist grundsätzlich jede strafbare Handlung ihrem Gehalt nach im Einzelfall auf ihre konkrete Eignung dahingehend zu überprüfen, ob sie für sich allein oder im Zusammenhan... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.04.2001

RS Vwgh 2001/4/24 99/11/0218

Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs2;FSG 1997 §7 Abs4;FSG 1997 §7 Abs5;StGB §232 Abs1;
Rechtssatz: Bei Fälschung von Führerscheinen ist entscheidend, ob diese tatsächlich (bzw. wofür sie) verwendet worden sind. Dementsprechend hat der Verwaltungsgerichtshof die Relevanz einer Führerscheinfälschung bejaht, wenn der Betreffende den gefälschten Führerschein durch Vorweisen bei e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.04.2001

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