Entscheidungen zu § 232 Abs. 15 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2001/5/8 11Os41/01

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Entscheidung | OGH | 08.05.2001

RS OGH 2001/5/8 11Os41/01

Norm: StGB §232 Abs1StGB §232 Abs15
Rechtssatz: Werden Nachbildungen von Banknoten auf ein Blatt im A-4 Format gedruckt, sind diese Falsifikate (noch) nicht zur Täuschung geeignet. Hat allerdings der Täter dabei mit dem Vorsatz gehandelt, die gefälschten Noten nach dem Ausschneiden als echt und unverfälscht in Verkehr zu bringen, hat die Ausführung des Verbrechens nach § 232 Abs 1 StGB bereits begonnen und liegt daher der Versuch dieses Verbrec... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.2001

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