Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Hans A***** der Verbrechen des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels nach § 217 Abs 1 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Hans A***** der Verbrechen des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels nach Paragraph 217, Absatz eins, zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit den abgesondert Verfolgten und bereits rechtskrä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Hans A***** der Verbrechen des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels nach § 217 Abs 1 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Hans A***** der Verbrechen des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels nach Paragraph 217, Absatz eins, zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit den abgesondert Verfolgten und bereits rechtskrä... mehr lesen...