Entscheidungen zu § 207 Abs. 1 StGB

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-69 von 69

TE Vwgh Erkenntnis 1995/12/15 93/11/0249

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 3 Jahren, von der Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides (der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag vom 7.September 1993) an gerechnet, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.1995

RS Vwgh 1995/12/15 93/11/0249

Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 litb;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;StGB §207 Abs1;StGB §212 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/29 92/11/0263 3 Stammrechtssatz Eine besondere Verwerflichkeit (§ 66 Abs 3 KFG) der Tathandlungen gem § 207 Abs 1 StGB ergibt sich daraus, daß die Tathandlungen gegenüber einer unmündigen Person wiederholt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1993/6/29 92/11/0263

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 29. September 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A bis 125 cm3 und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß für die Zeit von drei Jahren, gerechnet ab 16. September 1991, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde mit dem Antrag, den angefoch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.1993

RS Vwgh 1993/6/29 92/11/0263

Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 litb;StGB §207 Abs1;
Rechtssatz: Der Bf ist wegen Verbrechens iSd § 207 Abs 1 StGB (Unzucht mit Minderjährigen) verurteilt worden. Es besteht in einem solchen Fall die Gefahr, daß der Bf sich die erleichternden Umstände durch Benützung seines Kraftfahrzeuges - wie es bereits bei einem Teil der Tathandlungen geschehen ist - ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1993

RS Vwgh 1993/6/29 92/11/0263

Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 litb;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;StGB §207 Abs1;
Rechtssatz: Eine besondere Verwerflichkeit (§ 66 Abs 3 KFG) der Tathandlungen gem § 207 Abs 1 StGB ergibt sich daraus, daß die Tathandlungen gegenüber einer unmündigen Person wiederholt und unter Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses gesetzt worden sind, wobei n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/21 92/09/0014

Der am 11. Feber 1940 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Volksschuloberlehrer in Wien tätig. Mit Bescheid des Stadtschulrates für Wien vom 16. Jänner 1991 wurde er gemäß § 12 Abs. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 302 (LDG), mit Ablauf des 28. Feber 1991 in den Ruhestand versetzt. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 30. Mai 1990 war der Beschwerdeführer schuldig erkannt worden, er habe in der Zeit von September 1988 bis März 1989 in... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.05.1992

RS Vwgh 1992/5/21 92/09/0014

Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §95 Abs3;LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §73 Abs3;StGB §207 Abs1;StGB §212 Abs1;
Rechtssatz: Die Absicht des Gesetzgebers ist es, sogenannte Doppelbestrafungen so weit wie möglich einzuschränken und somit zusätzliche Disziplinarstrafen, die sich von ihrer Zielsetzung her neben einer bereits verhängten Strafe ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1992

RS Vwgh 1989/5/16 89/11/0059

Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litb;StGB §207 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0053 E 18. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Eine Verurteilung nach § 207 Abs 1 StGB lässt die Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit dieser Person auch dann zu, wenn die Straftaten ohne Verwendung eines Kfz begangen wurden (Hinweis E 24.4.1985, 84/11/0149). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.05.1989

RS Vwgh 1986/6/18 85/11/0053

Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litb;StGB §207 Abs1;
Rechtssatz: Eine Verurteilung nach § 207 Abs 1 StGB lässt die Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit dieser Person auch dann zu, wenn die Straftaten ohne Verwendung eines Kfz begangen wurden (Hinweis E 24.4.1985, 84/11/0149). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985110053.X0... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.06.1986

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