Entscheidungen zu § 19 Abs. 5 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2003/10/30 8Ob104/03g

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Entscheidung | OGH | 30.10.2003

RS OGH 2003/10/30 8Ob104/03g

Norm: StGB §19 Abs3StGB §19 Abs5
Rechtssatz: §19 Staatsbürgerschaftsgesetz setzt immer voraus, dass ein Antrag einer berechtigten Person- entweder des 14-jährigen Minderjährigen oder des gesetzlichen Vertreters - vorhanden ist und nur die Zustimmung- einmal des gesetzlichen Vertreters das andere Mal des nicht eigenberechtigten Fremden - ersetzt werden muss. §19 Staatsbürgerschaftsgesetz regelt also nicht die Frage, wer gesetzlicher Vertreter d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.10.2003

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