Begründung: Bereits mit Beschluss des Erstgerichtes vom 16. April 1999 wurde über die 1997 geborene Minderjährige die Obsorge im Bereich Pflege und Erziehung dem Amt für Jugend und Familie übertragen, hingegen der Antrag des mütterlichen Großvaters und dessen Ehegattin auf Übernahme der Minderjährigen in ihre volle Obsorge abgewiesen. Auch dessen erneuter Antrag sowie ein späterer Antrag des Ehegatten der Kindesmutter blieben ohne Erfolg. Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 21. 3.... mehr lesen...
Norm: StGB §19 Abs3 StGB §19 Abs5 StGB § 19 heute StGB § 19 gültig ab 18.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 StGB § 19 gültig von 01.01.2005 bis 17.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2004 StGB § 19 gültig von 01.01.2002 b... mehr lesen...