Norm: StGB §175 StGB § 175 heute StGB § 175 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
§ 175 StGB tritt als Vorbereitungsdelikt dann zurück, wenn das Verhalten des Täters als Beteiligung an der Verwirklichung eines die materielle Vollendung pönalisierenden Deliktstypus (hier: § 173 StGB) stra... mehr lesen...
Norm: StGB §175 StGB § 175 heute StGB § 175 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Es genügt, wenn die Absicht (§ 5 Abs 2 StGB) auch nur die Vorbereitung einzelner noch unbestimmter Taten erfaßt. Es genügt, wenn die Absicht (Paragraph 5, Absatz 2, StGB) auch nur die Vorbereitung einzelner ... mehr lesen...