Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Jürgen E***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls „zum Vorteil der Anita F*****" nach §§ 127, 129 Z 1, 130 „zweiter Satz, zweiter Fall" und 15 StGB „in Verbindung mit § 166 Abs 1 und 2 StGB" schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Jürgen E***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls „zum Vo... mehr lesen...