Entscheidungen zu § 159 Abs. 4 StGB

Verwaltungsgerichtshof

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2007/9/12 2007/04/0177

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Berechtigung des Beschwerdeführers zur Ausübung des Gewerbes Steinmetzmeister gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 iVm § 13 Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (kurz: GewO) entzogen. Zur Begründung: stellte die belangte Behörde fest, der Beschwerdeführer sei mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 21. Dezember 2005 rechtskräftig schuldig erkannt worden Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wur... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.09.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2007/9/12 2007/04/0177

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Berechtigung des Beschwerdeführers zur Ausübung des Gewerbes Steinmetzmeister gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 iVm § 13 Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (kurz: GewO) entzogen. Zur Begründung: stellte die belangte Behörde fest, der Beschwerdeführer sei mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 21. Dezember 2005 rechtskräftig schuldig erkannt worden Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wur... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.09.2007

RS Vwgh 2007/9/12 2007/04/0177

Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §159 Abs1;StGB §159 Abs2;StGB §159 Abs4 Z1;StGB §159 Abs5 Z3;StGB §159 Abs5 Z4;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer (Gewerbeinhaber) hat die Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach den §§ 159 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 Z. 1, Abs. 5 Z. 3 und 4 StGB begangen. Für die Beurteilung der Pers... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.09.2007

RS Vwgh 2007/9/12 2007/04/0177

Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §159 Abs1;StGB §159 Abs2;StGB §159 Abs4 Z1;StGB §159 Abs5 Z3;StGB §159 Abs5 Z4;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer (Gewerbeinhaber) hat die Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach den §§ 159 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 Z. 1, Abs. 5 Z. 3 und 4 StGB begangen. Für die Beurteilung der Pers... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.09.2007

Entscheidungen 1-4 von 4