Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen (Teil-)Freispruch enthält, wurde Erik K***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 StGB (I.) und der Vergehen des Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung nach § 153c Abs 1 und Abs 2 StGB (III.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen (Teil-)Freispruch enthält, wurde Erik K***** des Verbrechens der betrüg... mehr lesen...