Norm: StGB §153d Abs1
Rechtssatz: Der Schutzzweck des § 153d Abs 1 StGB ist nicht auf inländische Rechtsgüter beschränkt, nachdem er nicht ausschließlich Vermögensinteressen der österreichischen Sozialversicherungsträger schützt. § 153d StGB zielt vielmehr auf den Schutz vor volkswirtschaftlichen Schäden und Wettbewerbsverzerrungen, die aus dem Missbrauch des Sozialsystems resultieren, ab. Entscheidungstexte ... mehr lesen...