Entscheidungen zu § 153 Abs. 2 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

34 Dokumente

Entscheidungen 31-34 von 34

TE OGH 1982/9/14 10Os48/82

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Erich A, Johann B und Franz C des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 StGB, und zwar A und B als Beteiligte nach § 12 (zweiter bzw dritter Fall) StGB, schuldig erkannt. Nach den wesentlichen Urteilsfeststellungen kam es zwischen A als Leiter der Teppichabteilung des Ys Wien-Floridsdorf (in der Folge: D) und B, der letzteren seit dem Jahr 1978 mit Teppichwaren belieferte, im Oktober 1979 zu einer Absprache, derzufolge eine ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.09.1982

TE OGH 1980/6/17 10Os148/79

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Thomas A des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und 2 (zweiter Fall) StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er in der Zeit vom 11. bis zum 23. August 1977 in Wien eine ihm durch Rechtsgeschäfte eingeäumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, wissentlich mißbrauchte und hiedurch dem Dr. Gerhard B, mit dem er gemeinsam eine Rechtsanwaltskanzlei betrieb, einen Vermögensnachteil in der Höhe von 500.00... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.06.1980

TE OGH 1980/5/9 9Os27/80

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12. März 1944 geborene Maschinist Werner Josef A des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2, erster Fall, StGB schuldig erkannt, weil er zwischen dem 25. August 1977 und dem 21. September (im Urteilsspruch unrichtig: 21. August) 1977 in Wien die ihm als Inhaber eines Kontos bei der Österreichischen Postsparkasse mit Scheckkartenvertrag eingeräumte Befugnis, das genannte Institut zur Auszahlung von Scheckbeträgen bis zu ei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.05.1980

TE OGH 1978/8/1 12Os37/78

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7. Juli l944 geborene, zuletzt beschäftigungslose Ledergalanterist Heinz Peter A l. des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach § l46, l47 Abs. 1 Z l, Abs. 2 und § l48 (zu ergänzen: in Verbindung mit § l5) StGB - strafbar nach dem ersten Strafsatz des § l48 StGB - , 2. des Vergehens des schweren Diebstahls nach § l27 Abs. l, Abs. 2 Z 3 und l28 Abs. 1 Z 4 StGB sowi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.08.1978

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