Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 6.Jänner 1944 geborene, zuletzt beschäftigungslose Hilfsarbeiter Erich A des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4 StGB schuldig erkannt; Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 6.Jänner 1944 geborene, zuletzt beschäftigungslose Hilfsarbeiter Erich A des Vergehens des schweren Diebstahls nach Paragraphen 127, Absatz eins, 128, Absatz eins, Ziffer 4, StGB schuldig erkannt; darnach hat er am 7.Nov... mehr lesen...