Mit Urteil des Geschwornengerichtes beim Kreis-(jetzt Landes-)gericht Korneuburg vom 18. Dezember 1984, GZ. 10 Vr 949/82-570, wurde der Beschwerdeführer des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. b (aF) Waffengesetz schuldig erkannt, nach §§ 28, 75 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 20 Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs. 2 StGB angeordnet. Dieses Urteil wurde... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch25/01 Strafprozess
Norm: StGB §145 Abs2;StGB §46 Abs5;StPO 1975 §410;
Rechtssatz: Aus dem Umstand allein, daß im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides ein auf nachträgliche Milderung der Strafbemessung gerichtetes Verfahren (iSd § 410 StPO) anhängig gewesen ist, ist noch nicht zu folgern, daß die rechtskräftig ausgesprochene Strafe im Ergebnis der Höhe nach herabgesetzt w... mehr lesen...