Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde A***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 2 zweiter Fall, 130 erster und vierter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde A***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127, 128, Absatz eins, Ziffer 4, 129, Ziffer 2, zweiter Fall, 130 erster und vierter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Wien ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Kurt P***** des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Kurt P***** des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach Paragraph 136, Absatz eins und Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 17. April 2009 in Wien den Pkw BMW 320i des Erich Z***** ohne Einwilligung des Berechtigten in Gebrauch genommen, wobei er sich die Gewal... mehr lesen...