Entscheidungen zu § 131 StGB

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RS UVS Oberösterreich 2006/07/04 VwSen-521356/2/Br/Ps

Rechtssatz: Die Überlegungen zur Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit haben primär auf den Schutz anderer Verkehrsteilnehmer abzustellen, sekundär aber auf sozial verträgliches Verhalten eines Verkehrsteilnehmers; etwa wenn das Kraftfahrzeug zu Diebstählen verwendet wird. Die Prognosebeurteilung darf aber nicht zum Ergebnis einer Nebenstrafe führen und darf für Resozialisierung nicht kontraproduktiv wirken. Schlagworte gewerbsmäßiger Diebstahl, bestimmte Tatsache, Prognose mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 04.07.2006

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