Gründe: Manfred P***** wurde (A) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB sowie der Vergehen (B 2 und 4) der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB, (D I und II) der Fälschung besonders geschützter Urkunden als Beteiligter nach §§ 12, 223 Abs 1, 224 StGB, (E I) der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB und (G 1) der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der jetzt 50-jährige Kaufmann (Inhaber eines Kaffeehauses und Geschäftsführer des Lokales "A***") - Rudolf E*** neben einer weiteren strafbaren Handlung - des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2 und Abs 3 "erster und zweiter Fall" (richtig: erster bis dritter Fall - vgl. EvBl 1978/153; JBl 1982, 48) StGB schuldig erkannt (Punkt A/1 - 12 des Urteilssatzes). Mit dem angefochtenen Urteil wurde der jetzt 50-jährige Kaufmann (Inha... mehr lesen...