Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roland E***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB eingewiesen, weil er am 9. September 2003 in Linz unter dem Einfluss eines im Urteil näher beschriebenen, die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit höheren Grades beruhte, an einer fremden Sache, nämlich der Wohnung 4030 Linz, F***** der Gemeinnützigen I***** GesmbH eine Feuersbrunst ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7. August 1959 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Franz A des Vergehens des (teils vollendeten, teils versuchten) unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 (erster Fall; zu ergänzen: 15) StGB (Punkt I), des Verbrechens des (teils vollendeten, teils versuchten) gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 2, 129 Z 1, 130 (zweiter Satz, zu ergänzen: 15) StGB (P... mehr lesen...