IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Nussgruber über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 und Art. 132 Abs. 2 B-VG des Herrn A. B., Wien, C.-gasse, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Ausspruch über die Verhängung eines Betretungsverbotes für die Wohnung in Wien, D.-gasse Tür 2, samt Stiegenhaus, Keller sowie den unmittelbaren Nahbereich vor dem Wohnhaus, am 11.09.2018, um 09:50 Uhr... mehr lesen...