Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred H***** der Verbrechen der Entführung einer unmündigen Person nach § 101 StGB, der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB und der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB sowie der Aussetzung nach § 82 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 14.Juni 1995 Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred H***** der Verbrechen der Entführung einer unmündigen Person nach Paragraph 101, StGB, der Unzucht mit Unmündigen nach Paragraph 2... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.Jänner 1960 geborene Rudolf W*** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 1. September 1989 in Gmünd die am 15.Juli 1982 geborene unmündige Patricia N*** dadurch auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht mißbraucht, daß er sie im Genitalbereich betastete. Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit Nichtigkeitsbeschwerde, die er auf die Z 5 und 9 lit.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde der am 2.November 1944 geborene Angeklagte Hans-Peter R*** (zu 1.) des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 (vierter Fall) StGB sowie der Vergehen (zu 2.) der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach § 215 StGB, (zu 3.) der Zuhälterei nach § 216 Abs 2 StGB und (zu 4.) der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er 1. an einem ... mehr lesen...
Norm: StGB §100 StGB §101 StGB §102 StGB § 100 heute StGB § 100 gültig ab 01.05.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2004 StGB § 100 gültig von 01.01.1975 bis 30.04.2004 StGB § 101 heute ... mehr lesen...
Norm: StGB §100 StGB §101 StGB §204 StGB §207 StGB §209 StGB § 100 heute StGB § 100 gültig ab 01.05.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2004 StGB § 100 gültig von 01.01.1975 bis 30.04.2004 StGB § 101 heute ... mehr lesen...