Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss als Vorsitzende und durch die Hofrätin Dr. Schenk sowie die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C***** KG, *****, vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Klaus S*****, vertreten durch Mag. Bernd Moser, Rechtsanwalt in Saalfelden, wegen Unterlassung, Beseitigung, Rechnungslegung, Zahlung und Urtei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin folgender Marken: a) österreichische Formmarke Nr 236.313 (Roter Koffer RAL 3020), in den Klassen 6 und 20 (Koffer für den Transport und Aufbewahrung von Bohrhämmern für Profis in der Baubranche); b) Gemeinschaftsformmarke Nr 3.424.661 (Roter Koffer RAL 3020), in den Klassen 7 (Koffer für Transport und Aufbewahrung von Bohrhämmern für Profis in der Baubranche, insbesondere aus Metall oder Kunststoff); Abbildung zu a) und b): c) österreichisch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Nebenintervenientin ist Inhaberin der Gemeinschaftsmarken CTM 2606150 „WE WILL ROCK YOU" (Wortmarke), eingetragen für die Klassen 9, 25 und 41, sowie CTM 2591592 „WE WILL ROCK YOU" (Wortbildmarke), eingetragen für die Klassen 9, 16, 21, 25, 26 und 41. Die Wortmarke wurde am 7. März 2002 angemeldet und am 7. Juli 2003 eingetragen, die Wortbildmarke am 25. Februar 2002 angemeldet und am 29. Juli 2003 eingetragen. Die Wortbildmarke besteht aus den Worten „WE WI... mehr lesen...