Begründung: Der Kläger ist Inhaber der folgenden beim österreichischen Patentamt registrierten Wort-Bild-Marken: a) Nr. 110.334, angemeldet am 22. April 1985, Beginn der Schutzdauer 12. September 1985, für "Klasse 25: Bekleidungsstücke amerikanischer Herkunft": Abbildung nicht darstellbar! b) Nr. 121.710, angemeldet am 21. Dezember 1987, Beginn der Schutzdauer 11. Oktober 1988, für "Klasse 25: Strickwaren": Abbildung nicht darstellbar! Der Kläger erzeugt zumindest seit... mehr lesen...