Entscheidungen zu § 4 Abs. 2 DevG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1987/10/28 8Ob557/84 (8Ob558/84), 2Ob718/86

Norm: DevG §4 Abs2DevG §22 Abs1DevG §22 Abs2
Rechtssatz: Nur dann, wenn bloß die devisenrechtliche Leistungsbewilligung fehlt, ist das Klagebegehren nicht zur Gänze abzuweisen, sondern kann gemäß § 4 Abs 2 DevG auf gerichtlichen Erlag erkannt werden. Ist aber das Verpflichtungsgeschäft, aus dem der Kläger seine Ansprüche ableitet, mangels Vorliegens der erforderlichen devisenbehördlichen Bewilligung nichtig bzw schwebend unwirksam, d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.1985

RS OGH 1984/10/30 3Ob212/49, 2Ob650/84

Norm: ABGB §1425 VBDevG §1 Abs1 Z10DevG §4 Abs2 ABGB § 1425 heute ABGB § 1425 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Gläubiger Devisenausländer ist, muß an sich als ein wichtiger Grund im Sinne des § 1425 ABGB betrachtet werden, der den Schuldner zum gerichtlichen Erlag... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.08.1949

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten