Entscheidungen zu § 2 Abs. 1 GV

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RS UVS Oberösterreich 2007/03/21 VwSen-700007/4/Gf/Mu/Ga

Rechtssatz: Nach § 2 Abs.1 GVG-B leistet der Bund Asylwerbern im Zulassungsverfahren Versorgung in einer Betreuungseinrichtung des Bundes. Als Asylwerber im Zulassungsverfahren gelten gemäß § 1 Z1 GVG-B jene Fremde, die einen Asylantrag eingebracht haben, über dessen Zulässigkeit noch nicht entschieden ist. Letzteres trifft insbesondere dann zu, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde gegen einen Bescheid, mit ein Asylantrag als unzulässig zurückgewiesen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 21.03.2007

RS UVS Oberösterreich 2005/04/18 VwSen-520812/30/Br/Wü

Rechtssatz: Alkoholkrankheit ist nicht gleichbedeutend mit Alkoholabhängigkeit iSd §14 FSG-GV und schließt daher die Eignung nicht aus, weil Abstinenz kontrolliert werden kann. Schlagworte Risikoeignung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 18.04.2005

RS UVS Salzburg 1998/03/05 27/10.001/8-1998ub

Rechtssatz: Nach §14 Abs1 Slbg Grundverkehrsgesetz 1997 darf eine nach § 13 erforderliche Zustimmung unter anderem nur dann erteilt werden, wenn eine der in Z 2 dieser Bestimmung angeführten, taxativ aufgezählten, Nutzungsarten als beabsichtigt erklärt wird, wobei nach der eindeutigen Diktion des Gesetzes (arg "oder") keine Doppelnennung möglich ist. Kommen die Berufungswerber bei vorliegender Doppelnennung der beabsichtigten Nutzung dem behördlichen Ersuchen im Sinne des § 2 der Verordnun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 05.03.1998

RS UVS Vorarlberg 1996/03/04 3-1-61/95

Rechtssatz: Auch beim Erwerb eines als Bauerwartungsfläche gewidmeten Grundstückes, welches landwirtschaftlich genutzt wird, müssen die Voraussetzungen des §5 Abs1 Grundverkehrsgesetz gegeben sein. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 04.03.1996

RS UVS Vorarlberg 1995/12/20 3-1-51/95

Rechtssatz: Der Erwerb eines als Bauerwartungsfläche gewidmeten Grundstückes, welches nicht landwirtschaftlich genutzt wird, bedarf keiner grundverkehrsbehördlichen Bewilligung, da weder ein Baugrundstück noch ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück im Sinne des Grundverkehrsgesetzes vorliegt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 20.12.1995

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