Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer steht als Lehrer i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Antrag vom 28.10.2008 ersuchte der Beschwerdeführer um Liquidierung weisungsgemäß außerhalb des Stundenplanes angeordneter Unterrichtsstunden auf Basis der Mehrdienstleistungsvergütung bzw. - sollte die Dienstbehörde seinem Antrag nicht Folge leisten - bescheidmäßige Absprache. Begründend führte er i... mehr lesen...