Entscheidungen zu § 24 Abs. 2 BGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2013/4/16 10ObS42/13v, 10ObS49/13y, 10ObS45/21x

Norm: KBGG §24 Abs2
Rechtssatz: Hat die Anspruchswerberin, die zunächst in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen war, vor Geburt ihres Kindes auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet, dann ist keine bloß vorübergehende Unterbrechung der Erwerbstätigkeit gegeben. Entscheidungstexte 10 ObS 42/13v Entscheidungstext OGH 16.04.2013 10 ObS 42/13v Beisatz: Der Verzicht auf die A... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.04.2013

RS OGH 2012/9/10 10ObS57/12y, 10ObS76/13v, 10ObS103/14s, 10ObS164/17s, 10ObS32/19g, 10ObS38/19i, 10O

Norm: BDG §78eFamZeitbG §2 Abs1 Z5KBGG §24 Abs2
Rechtssatz: § 24 Abs 2 KBGG fordert „die tatsächliche Ausübung einer in Österreich sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit“. Es kommt hier nicht auf Erwerbsabsicht oder Lohnsteuerabzug an. Abzustellen ist vielmehr darauf, ob eine „Erwerbstätigkeit“ ausgeübt wurde, die der Sozialversicherungspflicht unterlag, ob also aufgrund dieser Tätigkeit (vom Versicherten bzw dem Dienstgeber) Sozialve... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.09.2012

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