Begründung: Die Klägerin hat am 20. 1. 2003 die Zwillinge Veronica und Monika R***** entbunden. Sie lebt mit ihren beiden Töchtern, die sie überwiegend betreut, im gemeinsamen Haushalt. Für die beiden Töchter besteht Anspruch auf Familienbeihilfe. Sie bezieht ab 20. 1. 2003 Kinderbetreuungsgeld in der ihr für ein Kind gesetzlich zustehenden Höhe. Mit Bescheid vom 14. 3. 2003 wies die beklagte Partei den Antrag der Klägerin auf Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes in doppelter Hö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund der unstrittigen Aktenlage ist davon auszugehen, dass die Klägerin, die österreichische Staatsbürgerin ist, am 30. Juli 2002 (von den Vorinstanzen wurde offenbar irrtümlich als Geburtsjahr 2003 festgestellt) die Drillinge Benjamin, Anna und Michael G***** entbunden hat. Aufgrund ihres Antrages vom 25. 2. 2003 bezieht sie seit diesem Zeitpunkt von der Beklagten Kinderbetreuungsgeld für ihren Sohn Michael in der ihr für ein Kind gesetzlich zustehenden H... mehr lesen...
Norm: KBGG §2 Abs6 KBGG §3a Abs1 KBGG § 2 heute KBGG § 2 gültig ab 30.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2025 KBGG § 2 gültig von 01.11.2025 bis 29.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2025 KBGG § 2 gültig von 31.10.2025 bis 31.... mehr lesen...