Begründung: Der Beklagte ist Eigentümer von Liegenschaftsanteilen, auf denen im Grundbuch eine Höchstbetragshypothek über 25.000 EUR für eine Bank und (in C-LNR 1b zur TZ 2475/2009) die Übertragung dieses Pfandrechts auf einen weiteren Kreditgeber des Beklagten einverleibt ist. Zur TZ 2401/2008 ist in C-LNR 2a die Einleitung des Versteigerungsverfahrens zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung des Klägers als betreibende Partei von 49.675,93 EUR sA angemerkt. Nachdem die dem... mehr lesen...
Begründung: In ihrer Anfechtungsklage brachten die Antragsteller vor, das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz habe mit einstweiliger Verfügung vom 14. März 2002 den vom Vater zu leistenden monatlichen Unterhalt ab 5. Februar 2002 für den mj Dominik mit 130,90 EUR und für den mittlerweile verstorbenen mj Benedict mit 136,50 EUR festgesetzt. Diese Entscheidung sei rechtskräftig. Mangels Vermögens des Unterhaltsschuldners in Österreich seien die Unterhaltsforderungen nicht durchs... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen des Helmut H***** wurde mit Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 17. September 2007 der Konkurs eröffnet und die klagende Partei zur Masseverwalterin bestellt. Der Gemeinschuldner betrieb ein Unternehmen für Kälte- und Klimatechnik. Er unterhielt bei der Beklagten ein Kontokorrentkonto, das zugleich das Geschäftskonto darstellte. Der Gemeinschuldner und die beklagte Partei schlossen am 8. Juni 2005 einen Generalabtretungsvertrag zur Besicherung ... mehr lesen...
Begründung: In ihrer Anfechtungsklage brachten die Antragsteller vor, das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz habe mit einstweiliger Verfügung vom 14. März 2002 den vom Vater zu leistenden monatlichen Unterhalt ab 5. Februar 2002 für den mj Dominik mit 130,90 EUR und für den mittlerweile verstorbenen mj Benedict mit 136,50 EUR festgesetzt. Diese Entscheidung sei rechtskräftig. Mangels Vermögens des Unterhaltsschuldners in Österreich seien die Unterhaltsforderungen nicht durc... mehr lesen...
Norm: AnfO §12AnfO §13 Abs1EO §381 AEO §389 IEO §389 IIIAEO §389 IIIF
Rechtssatz: Das Begehren einer Anfechtungsklage, den Beklagten, zu dessen Gunsten ein Veräußerungs- und Belastungsverbot auf der Liegenschaft des Schuldners eingetragen ist, schuldig zu erkennen, jeglicher zur Hereinbringung einer bestimmten Forderung geführten Exekution auf die Liegenschaft des Schuldners zuzustimmen, deckt nicht den Antrag auf Erlassung einer EV, dem Anfech... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger behauptet in der am 31.7.1991 beim Erstgericht eingebrachten Klage, gegen die Mutter der beiden Beklagten am 28.1.1986 ein Versäumungsurteil erwirkt und in der Folge mehrfach erfolglos Exekution geführt zu haben. Am 30.11.1990 sei der Vater der Mutter der beiden Beklagten verstorben; er habe mit dem Testament vom 16.5.1990 die Beklagten je zur Hälfte zu Erben eingesetzt; die Mutter habe sich ihres Erbrechtes entschlagen und auf die Geltendmachung des Pflichtte... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte wurde nach dem Tod ihres Ehegatten 1981 im Erbweg Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 262 KG Mühlbachl. Da sie angesichts ihrer geringen Ruhebezüge außerstande war, die monatlichen Rückzahlungsraten von rund 3.400 S auf das auf dieser Liegenschaft sichergestellte Darlehen zu leisten, kam sie mit ihrer Tochter und deren Ehemann überein, daß diese einen Zubau errichten und die Räume in zwei Eigentumswohnungen unterteilen sollten und daß der Schwiegersohn fo... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung, daß der zwischen dem Erstbeklagten als Verkäufer und dem Zweitbeklagten als Käufer am 25. 4. 1989 in ***** geschlossene Kaufvertrag über die Liegenschaft ***** nichtig und stellte das weitere Klagebegehren, die beiden Beklagten schuldig zu erkennen, in die Wiederherstellung des Grundbuchstandes zum 2. 4. 1990 betreffend die Liegenschaft ***** einzuwilligen, nämlich in die grundbücherliche Einverleibung des alleinigen Eigentumsrechtes... mehr lesen...