Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei ist klagende Partei des der Gebührenforderung zugrundeliegenden Verfahrens XXXX des Landesgerichts Ried im Innkreis, welches eine Anfechtungsklage betreffend eine in das Eigentum der beklagten Partei gelangte Liegenschaft in der Katastralgemeinde 40327 Wildshut zum Gegenstand hat. 1. Die beschwerdeführende Partei ist klagende Partei des der Gebührenforderung zugrundeliegenden ... mehr lesen...