Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §44 Abs1 impl;B-VG Art20 Abs1;LDG 1984 §30 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter "Weisung" ist eine generelle oder individuelle, abstrakte oder konkrete
Norm: zu verstehen, die an einen oder an eine Gruppe von dem Weisungsgeber untergeordneten Verwaltungsorganwaltern ergeht. Sie ist... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)64/03 Landeslehrer70/02 Schulorganisation70/06 Schulunterricht70/07 Schule und Kirche74/03 Sonstige Angelegenheiten der Kirchen undReligionsgemeinschaften
Norm: ABGB §154 Abs1;LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §30 Abs1;RelKEG 1985 §1;RelUnterrichtsG §4;SchOG 1962 §10 Abs2 idF 1993/323;SchOG 1962 §13 Abs1 idF 1993/512;SchOG 1962 §2 Abs1;SchOG 1962 §9 Abs2 idF 1993/512;SchUG 1986 §17 Abs1 idF 1993/5... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §44 Abs1 impl;B-VG Art20 Abs1;LDG 1984 §29;LDG 1984 §30 Abs1;VwRallg;ZustG;
Rechtssatz: Die Weisung ist an keine Form gebunden, was bedeutet, dass auch ihre Erlassung an keine Form gebunden ist, mündlich oder schriftlich, telefonisch, im Umlauf etc e... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)64/03 Landeslehrer70/02 Schulorganisation70/06 Schulunterricht70/07 Schule und Kirche74/03 Sonstige Angelegenheiten der Kirchen undReligionsgemeinschaften
Norm: ABGB §154 Abs1;LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §30 Abs1;RelKEG 1985 §1;RelUnterrichtsG §4;SchOG 1962 §10 Abs2 idF 1993/323;SchOG 1962 §2 Abs1;SchOG 1962 §9 Abs2 idF 1993/512;SchUG 1986 §17 Abs1 idF 1993/514; ... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer70/02 Schulorganisation70/06 Schulunterricht
Norm: LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §30 Abs1;SchOG 1962 §10 Abs2 idF 1993/323;SchOG 1962 §13 Abs1 idF 1993/512;SchOG 1962 §2 Abs1;SchOG 1962 §2 Abs2;SchOG 1962 §9 Abs2 idF 1993/512;SchUG 1986 §17 Abs1 idF 1993/514;
Rechtssatz: Nach den Obliegenheiten des Lehrers, welche im Schulrecht (vgl. die im vorliegenden Erkenntnis wiedergege... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer70/06 Schulunterricht70/07 Schule und Kirche
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;LDG 1984 §29 Abs1;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §30 Abs1;LDG 1984 §70 Abs1;LDG 1984 §71;RelUnterrichtsG §4;SchUG 1986 §17 Abs1 idF 1993/514;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall ist die Beschwerdeführerin ihrer Verantwortung als Lehrer gegenüber Kindern im Alter von 7 bis 8 Jahren (zweite Schulstufe der... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §44 Abs1 impl;B-VG Art20 Abs1;LDG 1984 §30 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/09/0382 E 15. September 1994 RS 4Hier ohne ersten Satz. Stammrechtssatz Zur rechtswirksamen Erteilung von Weisungen (Befehlen) ist jeder Vorgesetzte - nicht nur der unmittelbare Vorge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Seine Dienststelle ist die Hauptschule M I (im folgenden HS M I in Salzburg). Im Schuljahr 1993/94 unterrichtete der Beschwerdeführer in der Klasse 4e dieser Schule. Der im Juli 1979 geborene Schüler M. hatte im Schuljahr 1992/93 die 3. Klasse der HS P. in Salzburg wiederholt. Die Klassenkonferenz der 3A der HS P. sprach mit "Entscheidung" vom 28. Juni 1993 aus, daß ... mehr lesen...
Index: 63/06 Dienstrechtsverfahren64/03 Landeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: DVV 1981 §1 Abs1 Z9;LDG 1984 §30 Abs1;SchUG 1986 §51;
Rechtssatz: Im Verfahren zur Feststellung der Rechtmäßigkeit einer schulrechtlichen Weisung ist zum einen zu prüfen, ob diese in subjektive Rechte des Landeslehrers, die im LDG 1984 selbst oder in sonstigen dienstlichen Vorschriften geregelt sind, wie zB die Lehrverpflichtung, eingr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;BDG 1979 §44 Abs1 impl;B-VG Art20 Abs1;LDG 1984 §30 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/29 91/12/0064 5 Stammrechtssatz Zweck des Feststellungsverfahrens über die Rechtmäßigkeit eines Dienstauftrages kann nur sein, bei der Auferlegung von Pflichten, die nicht durc... mehr lesen...
Der am 31. Oktober 1947 geborene Beschwerdeführer ist Revierinspektor bei der Gendarmerie und war zuletzt dem Gendarmerieposten L zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandanten für die Steiermark vom 2. April 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verdachtes verschiedener Dienstpflichtverletzungen gemäß § 112 Abs. 1 BDG 1979 mit sofortiger Wirkung (vorläufig) vom Dienst suspendiert. Über die (endgültige) Suspendierung wurde in der Folge von der bel... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;LDG 1984 §30 Abs1;LDG 1984 §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/21 91/09/0002 1 Stammrechtssatz Sind dienstliche Weisungen erkennbar erteilt,so sind sie grundsätzlich bindend und können nicht aus eigener Beurteilung als ungerechtfertigt oder unzumutbar zurückgewiesen werden. Ungehorsam drückt si... mehr lesen...
Die im Jahre 1957 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; ihre Dienststelle ist die Hauptschule R in Innsbruck. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission für Landeslehrer beim Amt der Tiroler Landesregierung die Beschwerdeführerin nach durchgeführter mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 10. Juli 1990 schuldig erkannt, sie hätte die ihr nach § 29 Abs. 1 und 2 s... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;LDG 1984 §30 Abs1;LDG 1984 §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/21 91/09/0002 1 Stammrechtssatz Sind dienstliche Weisungen erkennbar erteilt,so sind sie grundsätzlich bindend und können nicht aus eigener Beurteilung als ungerechtfertigt oder unzumutbar zurückgewiesen werden. Ungehorsam drückt si... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion A, wo er als Leiter des Strafamtes der Abteilung III tätig ist. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte der Polizeidirektor mit Dienstanweisung vom 26. August 1988, Nr. 51/88, bei allen Verwaltungsdienststellen der Bundespolizeidirektion A mit Wirksamkeit vom 1. September 1988 die gleitende Dienstzeit iSd § 48 Abs. 3 BDG 19... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs2;LDG 1984 §30 Abs1;LDG 1984 §30 Abs2;
Rechtssatz: Sind dienstliche Weisungen erkennbar erteilt,so sind sie grundsätzlich bindend und können nicht aus eigener Beurteilung als ungerechtfertigt oder unzumutbar zurückgewiesen werden. Ungehorsam drückt sich normalerweise in der gezielten Ablehnung oder in der nachlässigen... mehr lesen...