IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Dr. Kühnel als Einzelrichter über die Beschwerde der A, vertreten durch die B Rechtsanwälte GmbH in ***, ***, gegen den Bescheid der Bildungsdirektion für Niederösterreich vom 23.12.2021, GZ. ***, betreffend Zurückweisung eines Antrags auf Erlassung eines Bescheides über die Abberufung von der Betrauung bzw. Mitbetrauung mit Schulleitungen, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Geg... mehr lesen...