Entscheidungen zu § 22 Abs. 3 LDG 1984

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 2004/5/14 2000/12/0272

Die Beschwerdeführerin wurde mit Wirksamkeit vom 15. September 1979 als vertragliche Volksschullehrerin (Vertrag vom 19. September 1979) des Landes Wien angestellt. Mit 1. April 1981 wurde sie zur pragmatischen Volksschullehrerin und mit 1. April 1982 zur Lehrerin des Polytechnischen Lehrgangs (Verwendungsgruppe L2a2) ernannt. Vom 15. September 1979 bis zum 31. August 1980 war sie am Polytechnischen Lehrgang M., vom 1. September 1980 bis zum 31. August 1995 am Polytechnischen Leh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.05.2004

RS Vwgh 2004/5/14 2000/12/0272

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 idF 1992/873;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;LDG 1984 §22 Abs3 idF 1994/665;
Rechtssatz: Eine Verwendungszusage für eine Belohnung oder deren in Aussicht stellen kann nicht als ausdrückliche oder konkludente Überstundenanordnung im Sinn des § 49 Abs. 1 BDG 1979 bzw. der dazu ergangenen Rechtsprechung (vgl. dazu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.05.2004

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/18 93/12/0097

Die Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark; ihre Dienststelle ist die Hauptschule A. Mit Beginn des Schuljahres 1991/92 wurde nach dem Vorbringen der Beschwerdeführerin der "Schulverbund Graz-West" eingerichtet, der aus einer Kombination von AHS und Pflichtschulen besteht. Die Beschwerdeführerin unterrichtet seitdem im Rahmen dieses Schulverbundes am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium K; diese Schul... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/18 93/12/0097

Die Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark; ihre Dienststelle ist die Hauptschule A. Mit Beginn des Schuljahres 1991/92 wurde nach dem Vorbringen der Beschwerdeführerin der "Schulverbund Graz-West" eingerichtet, der aus einer Kombination von AHS und Pflichtschulen besteht. Die Beschwerdeführerin unterrichtet seitdem im Rahmen dieses Schulverbundes am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium K; diese Schul... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.02.1994

RS Vwgh 1994/2/18 93/12/0097

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §39;LDG 1984 §22 Abs1;LDG 1984 §22 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Entscheidend für die Frage, ob an die Stelle der Dienstleistung an der Stammdienststelle vorübergehend eine andere Dienststelle tritt, ist die tatsächliche organisatorische Stellung des Landeslehrers; dh ob der Lehrer seine Unterichtserteilung tatsächlich noch in die Organisation seiner ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.02.1994

RS Vwgh 1994/2/18 93/12/0097

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §39;LDG 1984 §22 Abs1;LDG 1984 §22 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Entscheidend für die Frage, ob an die Stelle der Dienstleistung an der Stammdienststelle vorübergehend eine andere Dienststelle tritt, ist die tatsächliche organisatorische Stellung des Landeslehrers; dh ob der Lehrer seine Unterichtserteilung tatsächlich noch in die Organisation seiner ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.02.1994

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