Entscheidungen zu § 13a Abs. 4 LDG 1984

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2004/12/22 2003/12/0222

Aus der Beschwerde und dem mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die am 1. August 1949 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Mit Schreiben vom 25. September 2003 beantragte sie ihre Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des Monats Juli 2008. Am 26. September 2003 beantragte sie die Vorverlegung der Versetzung in den Ruhestand gemäß § 22g Abs. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.12.2004

RS Vwgh 2004/12/22 2003/12/0222

Index: 63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht64/03 Landeslehrer
Norm: BB-SozPG 1997 §22g Abs3 idF 2001/I/155;BB-SozPG 1997 §22g Abs4a idF 2003/I/071;LDG 1984 §13a Abs4 idF 2001/I/087; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/12/0203 E 13. September 2006
Rechtssatz: Der erste Satz des § 22g Abs 4a BB-SozPG 1997 ist im Perfekt gehalten ("Hat ein Beamter seine Versetzung in... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.12.2004

TE Vwgh Erkenntnis 1999/7/22 99/12/0134

Auf Grund der Beschwerde und den von der Beschwerdeführerin vorgelegten Unterlagen einschließlich des angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Die im Februar 1940 geborene Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin in Ruhe seit 1. September 1998 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Land Niederösterreich. Die Versetzung in den Ruhestand wurde durch die am 24. Februar 1998 erfolgte Erklärung der Beschwerdeführerin gemä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.07.1999

RS Vwgh 1999/7/22 99/12/0134

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §207 litn idF 1997/I/138;LDG 1984 §13a Abs4 idF 1997/I/138;
Rechtssatz: § 13a Abs 4 Satz 2 LDG 1984 räumt dem Landeslehrer kein Recht auf Erlassung eines Bescheides vor Ablauf der Frist, innerhalb derer er seinen Antrag auf Ruhestandsversetzung im Sinne dieser Bestimmung zurückziehen kann, ein. Der zweite Satz dieser Bestimmung stellt ledigli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.07.1999

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