Aufgrund der Beschwerde und des vorgelegten, angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die Beschwerdeführerin steht als Sprachoberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien. Mit Eingabe vom 19. April 1993 beantragte sie die Gewährung einer außerordentlichen Zulage gemäß § 108 LDG 1984 in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den Verwendungsgruppen L2a2 und L2a1. Sie begründete ihren Antrag damit, daß si... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)64/03 Landeslehrer
Norm: B-VG Art130 Abs2;LDG 1984 §108 Abs2;LDG 1984 §108 Abs3;LDG 1984 Anl Art2 Pkt2 Z2;
Rechtssatz: Durch § 108 Abs2 ("kein Rechtsanspruch"), dh kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Entscheidung und § 108 Abs 3 LDG 1984 ("..dürfen nur") wird der Behörde bei ihrer Entscheidung Ermessen eingeräumt (Hinweis E 5.3.1976, 811/74, VwSlg 9009 A/1976). ... mehr lesen...