Die Mitbeteiligte ist eine der Gewerbeordnung unterliegende inländische Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft. Sie ist an drei ausländischen Gesellschaften, die einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar sind, zu mehr als einem Viertel unmittelbar beteiligt, und zwar an der E.-Ges.m.b.H. in der BRD, an der Pro.-S.A in Spanien und an der Pur. AG in der Schweiz. In ihrer Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1980 wies die Mitbeteilig... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §63 Abs3;KStG 1966 §10 Abs2; BewG 1955 § 63 heute BewG 1955 § 63 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2015 BewG 1955 § 63 gültig von 30.12.1989 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durc... mehr lesen...