Mit Kaufvertrag vom 24. April 1970 erwarben die beiden Beschwerdeführer je zur Hälfte die Liegenschaft EZ 174, vorgetragen im Grundbuch über die KG B. um den Kaufpreis von S 164.780,--; nach der Aktenlage handelt es sich um eine Bauparzelle von rechteckiger Form mit einem Flächenausmaß vom 1.177 m2, die an der Ecke H.straße und G.straße in G. gelegen ist. Auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 hatte das Lagefinanzamt die Liegenschaft als unbebautes Grundstück bewertet und ... mehr lesen...
Index: Bewertungsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §193 Abs1 litb BewG 1955 §21 Abs1 BewG 1955 §21 Abs2 BAO § 193 heute BAO § 193 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 BewG 1955 § 21 heute ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hatte als Erbin des am 1. März 1946 verstorbenen RM die Liegenschaft EZ. 2428, Grundbuch M (Einfamilienhaus mit Garten), erworben; auf Grund der Einantwortungsurkunde vom 4. November 1948 war mit Beschluss des Bezirksgerichtes Liesing vom 4. Februar 1949 ihr Eigentum im Grundbuch einverleibt worden. Mit Bescheid vom 4. Mai 1949 hat daß Finanzamt der Beschwerdeführerin diese Liegenschaft auf den 1. Jänner 1947 zugerechnet und von diesem Zeitpunkt an auch zur Gru... mehr lesen...