Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei erwarb im Wege des Übergabsvertrages vom 21.01.2021 das Eigentumsrecht an den Liegenschaften EZ 11 und EZ 13 der Katastralgemeinde XXXX XXXX sowie an der Liegenschaft EZ 288 der Katastralgemeinde XXXX XXXX . 1. Die beschwerdeführende Partei erwarb im Wege des Übergabsvertrages vom 21.01.2021 das Eigentumsrecht an den Liegenschaften EZ 11 und EZ 13 der Katastralgemeinde römisc... mehr lesen...