Das Nachlaßvermögen besteht im wesentlichen aus je einem Drittel Miteigentumsanteil an den Liegenschaften EZ 596 und 200 der KG J. Diesbezüglich liegen offene Forderungen des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds vor. Das Erstgericht hat mit seinem Beschluß zunächst das vom Gerichtskommissär aufgenommene Inventar mit Aktiven in der Höhe von 879 540.65 S und Passiven in der Höhe von 196 913.73 S, sohin mit einem reinen Nachlaß von 682 627.28 S verlaßbehördlich und für die beiden minderjährig... mehr lesen...
Norm: AußStrG §102 AußStrG §105 Abs1BewG §14 Abs3 AußStrG § 102 heute AußStrG § 102 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 AußStrG § 102 gültig von 26.04.2017 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 AußSt... mehr lesen...