Entscheidungen zu § 12 Abs. 2 BewG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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RS Vwgh 1988/9/21 87/13/0257

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §12 Abs2;BewG 1955 §14 Abs3; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989, 172;
Rechtssatz: Ist im Hauptveranlagungszeitpunkt ein Darlehen zinsenfrei, so ist sein Wert unter Berücksichtigung der im § 14 Abs 3 BewG vorgesehenen Abzinsung zu ermitteln. Nachträgliche Änderungen führen unter den Voraussetzungen des § 13 VermStG zur Neuveranlagung. Eine später, vorübergehe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1988

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